Inbetriebnahmeunterstützung

Mit der Inbetriebnahme erfolgt die erstmalige bestimmungsgemässe Verwendung einer Anlage oder eines Gebäudes. Die dann folgende Abnahme überprüft alle grundlegenden Funktionen und nach einer erfolgreichen Abnahme gehen Anlagen oder Gebäude in den Verantwortungsbereich des Betreibers über.

Untersuchungen zeigen, dass viele Gebäude nach der Abnahme im normalen Betrieb hinter den Zielvorgaben und Planwerten zurückbleiben. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

  • Inbetriebnahme und Abnahmen finden häufig unter hohem Zeitdruck statt.
  • Mit der Übernahme eines Gebäudes durch den Betreiber geht ein grosser Teil des Wissens der Errichter verloren, der dann in der Betriebsphase des Gebäudes nicht zur Verfügung steht.

Hier ist eine Inbetriebnahmeunterstützung durch FE im Interesse der Bauherrschaft gleichbedeutend mit einem Wissenstransfer vom Errichter zum Betriebsverantwortlichen. Ein weiterer Vorteil der Inbetriebnahmeunterstützung seitens FE ist der Blick eines unabhängigen Dienstleisters auf Anlagen und Gebäude mit dem Focus Energieoptimierung. Unter diesem Gesichtspunkt werden von FE alle Regelbeschreibungen der Systemintegratoren überprüft.

Dem Prozess der Inbetriebnahme kommt also eine grosse Bedeutung für den späteren reibungslosen Betrieb des Gebäudes zu, welchen FE für die Bauherrschaft bereits aktiv begleiten kann.